Mittwoch, 26. Dezember 2012

Bestattungsregeln

In den vergangenen Wochen habe ich mich intensiv mit den Bestattungsregeln von Sternenkindern beschäftigt, da mich insbesondere die Regelung von Babys mit einem Geburtsbericht unter 500 g interessiert hat. Gedanklich war ich auf dem Stand, dass sie nicht beerdigt werden dürfen und überhaupt hat man sich noch nie Gedanken über dieses Thema gemacht. Wie es ablaufen wird, wenn man ein lebendes Kind auf die Welt bringt ist eigentlich recht klar, nur wie sind die Abläufe, sollte das Kind nicht leben oder überleben? Wie lange darf ich mein Kind behalten? Wohin wird es gebracht und was wird mit ihm geschehen? Nachdem ich unzählige Internetseiten durchgegangen bin und obwohl das eigentlich klar ist, man aber ohne Vorbereitung wohl die herzlosesten Abschiede, geleitet vom Klinikpersonal, von seinem Kind mitmachen würde, kann ich nun selbstbewusst sagen, dass es mein Kind ist und ich auch über mein Kind entscheiden darf. Interessant fand ich vor allen Dingen den Beitrag über die "Herausgabe eines fehlgeborenen Kindes aus der Klinik" welche ich unter "Bestattung" verlinkt habe. (Auch bei Kindern über 500 g hat man das Recht auf ausreichend Zeit mit ihnen. Bis zu 36 Stunden, nach Antrag sogar noch länger.)  Eine Bestattung wäre nach unserem Wunsch möglich, die Entscheidung darüber trifft aber letztendlich der Friedhof. Es ist also klar, das wir uns noch gezielt an die Friedhöfe wenden müssen.

Nachdem nun eine mögliche Triploidie im Raum stand, sahen wir uns geeilt unsere Listen fertig zu stellen. Mögliche Bestatter und Friedhöfe und auch die Termine für Krankenhausbesichtungen haben wir nun beisammen. Im Januar werden wir die Orte besichtigen und unsere Entscheidungen treffen. Ich möchte alles so gut es geht vorbereitet wissen. Sollte es zu einem Abschied von meinem Kind kommen, soll er so schön wie möglich verlaufen. Mittlerweile kann ich das sagen, ohne sofort weinen zu müssen...

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